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Zuschussformular

Zuschussrichtlinen
als Download (PDF)

Landkreis Bayreuth
Richtlinien für die Gewährung von Kreiszuschüssen an Jugendgruppen und -verbände


I. Allgemeine Grundsätze

Der Landkreis Bayreuth gewährt Zuschüsse zur Förderung der Jugendarbeit im Rahmen der vom Kreistag für diese Zwecke bereitgestellten Mittel. Dies sind freiwillige Leistungen, deren Höhe von Jahr zu Jahr neu festgelegt wird. Ein Rechtsanspruch auf Zuschuss besteht nicht.

Durch die finanzielle Unterstützung, der öffentlich als förderungswürdig anerkannten Träger der Jugendhilfe im Bereich der Jugendarbeit, sollen Jugendarbeit und Jugendleben im Landkreis Bayreuth aktiviert und sinnvolle Freizeitalternativen ermöglicht werden. Im Rahmen dieser Zielsetzung soll besonderer Wert auf Aus- und Weiterbildung geeigneter Jugendleiter/innen und die Förderung von Freizeitangeboten gelegt werden. Von den Jugendgruppen und -verbänden wird erwartet, dass sie sich an den Aktivitäten des Kreisjugendrings beteiligen.


II. Zuwendungsempfänger:

Die vom Landkreis bereitgestellten Mittel werden im einzelnen wie folgt vergeben:

1. Förderung des Kreisjugendrings Bayreuth

Der Kreisjugendring Bayreuth erhält zur Durchführung seiner Aufgaben einen jährlichen Zuschuss, der vom Jugendhilfeausschuss genehmigt werden muss. Diese Mittel richten sich nach der Höhe der Jugendpflegemittel des betreffenden Haushaltsjahres, dem vom Kreisjugendring vorgelegten Jahresprogramm sowie dem dazugehörigen Haushaltsplan. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt durch das Kreisjugendamt.

2. Förderung von Jugendgruppen und -verbänden

Den im Landkreis Bayreuth tätigen und dem Kreisjugendring Bayreuth angehörigen Jugendgruppen und -verbänden sowie den öffentlich als förderungswürdig anerkannten Trägern der Jugendhilfe im Bereich der Jugendarbeit (Anerkennung nach § 75 KJHG) werden für die unter III genannten Maßnahmen Zuschüsse bewilligt.


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