Zuschussformular
Zuschussrichtlinen als Download (PDF)
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Landkreis Bayreuth
Richtlinien für die Gewährung von Kreiszuschüssen an Jugendgruppen und
-verbände
I. Allgemeine Grundsätze
Der Landkreis Bayreuth gewährt Zuschüsse zur Förderung der Jugendarbeit im
Rahmen der vom Kreistag für diese Zwecke bereitgestellten Mittel.
Dies sind freiwillige Leistungen, deren Höhe von Jahr zu Jahr neu festgelegt
wird. Ein Rechtsanspruch auf Zuschuss besteht nicht.
Durch die finanzielle Unterstützung, der öffentlich als förderungswürdig
anerkannten Träger der Jugendhilfe im Bereich der Jugendarbeit, sollen
Jugendarbeit und Jugendleben im Landkreis Bayreuth aktiviert und sinnvolle
Freizeitalternativen ermöglicht werden. Im Rahmen dieser Zielsetzung soll
besonderer Wert auf Aus-
und Weiterbildung geeigneter Jugendleiter/innen und die Förderung von
Freizeitangeboten gelegt werden.
Von den Jugendgruppen und -verbänden wird erwartet, dass sie sich an den
Aktivitäten des Kreisjugendrings beteiligen.
II. Zuwendungsempfänger:
Die vom Landkreis bereitgestellten Mittel werden im einzelnen wie folgt
vergeben:
1. Förderung des Kreisjugendrings Bayreuth
Der Kreisjugendring Bayreuth erhält zur Durchführung seiner Aufgaben einen
jährlichen Zuschuss, der vom Jugendhilfeausschuss genehmigt werden muss.
Diese Mittel richten sich nach der Höhe der Jugendpflegemittel des
betreffenden Haushaltsjahres, dem vom Kreisjugendring vorgelegten
Jahresprogramm sowie dem dazugehörigen Haushaltsplan. Die Auszahlung des
Zuschusses erfolgt durch das Kreisjugendamt.
2. Förderung von Jugendgruppen und -verbänden
Den im Landkreis Bayreuth tätigen und dem Kreisjugendring Bayreuth
angehörigen Jugendgruppen und -verbänden sowie den öffentlich als
förderungswürdig anerkannten Trägern der Jugendhilfe im Bereich der
Jugendarbeit (Anerkennung nach § 75 KJHG) werden für die unter III genannten
Maßnahmen Zuschüsse bewilligt.
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