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- Aktueller Belegungskalender

Hier finden Sie die Bedienungsanleitung und
die verschiedenen Verträge zum Downloaden:

- Bedienungsanleitung

- Vertrag
- Vertrag 140 Euro
- Vertrag 200 Euro
- Vertrag 300 Euro
Lebendkicker

Allgemeine Informationen:

1. Der Platzbedarf für den Lebendkicker beträgt 6 m x 12 m auf einer möglichst ebenen Fläche.
2. Die Aufbauzeit mit 4 Personen beträgt ca. 30 – 40 Minuten.
3. Sie benötigen einen 220 V Stromanschluss.
4. Es spielen Mannschaften zu je 6 Personen gegeneinander.

Kosten für die Nutzung des Lebendkickers:

  • 140 Euro für Mitgliedsverbände und zugehörige Jugendtreffs des KJR Bayreuth.
  • 200 Euro für Vereine und Institutionen im Landkreis Bayreuth, die in der Jugendarbeit tätig sind.
  • 300 Euro für Vereine und Institutionen außerhalb des Landkreises Bayreuth, die in der Jugendarbeit tätig sind. Firmen, Vereine und Institutionen, die nicht in der Jugendarbeit tätig sind.

Die Verleihbedingungen:

1. Der Lebendkicker ist durch geeignete Personen ständig zu beaufsichtigen und das Gebläse während des Betriebs regelmäßig zu überprüfen.
2. Der KJR übernimmt keinerlei Haftung für Personen- oder Sachschäden, die aus dem An- und Abtransport, dem Auf- und Abbau sowie dem Betrieb des Lebendkickers entstehen.
3. Die Montage der einzelnen Bauelemente ist entsprechend der ausgehändigten Aufbauanleitung durchzuführen.
4. Werden Schäden vor Inbetriebnahme des Lebendkickers festgestellt, die auf eine Verursachung durch den Vornutzer zurückzuführen sind, müssen diese umgehend telefonisch gemeldet werden.
5. Entstandene Schäden sind bei der Rückgabe umgehend zu melden. Alle am Lebendkicker, dem Gebläse oder dem Anhänger entstandenen Schäden gehen zu Lasten des Entleihers. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer entsprechenden Versicherung.
6. Bei einer Absage, auch aus Witterungsgründen, innerhalb von 4 Wochen vor dem vereinbarten Ausleihtermin, sind die Ausleihgebühren in voller Höhe zu entrichten.
7. Der Lebendkicker ist auf trockenen und weichen Untergrund aufzustellen, auf befestigtem Untergrund ist die mitgelieferte Unterlage zu verwenden. Bei Regen darf der Lebendkicker nicht aufgestellt werden bzw. muss sofort abgebaut und trocken gelagert werden.
8. Der Lebendkicker darf nur in einem absolut trockenen Zustand zusammengelegt und zurückgebracht werden. Die Einhaltung der Ausleihbedingungen werden stichpunktartig überprüft.
9. Während des Aufbaus und des Betriebes ist darauf zu achten, dass in der Nähe des Kickers nicht geraucht wird.

Achtung!
Zum Transport des Lebendkickers ist ein Auto mit Anhängerkupplung und einer Stützlast von 100 kg erforderlich !
(zulässiges Gesamtgewicht des Hängers 1300 kg)

Rückfragen:
KJR-Geschäftsstelle Tel 0921/728-198 Fax 0921/728-199
Fam. Herrmannsdörfer Tel 09209/358 oder Handy 0175/6834818

Reservierung
Zum Reservieren wendet Euch bitte an den:

Kreisjugendring Bayreuth
Markgrafenallee 5
95448 Bayreuth
Telefon: 0921-728 198, Telefax: 0921-728 199
eMail: kreisjugendring@lra-bt.bayern.de





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