Lebendkicker

Bei unserem Lebendkicker handelt es sich um einen übergroßen, aufblasbaren XXL-Nachbau eines Tischkickers. Die 12 Teilnehmer schlüpfen dabei in die Haut einer Kickerfigur und werden an den Stangen befestigt. Ab jetzt bewegt sich, wie beim Tischfußball, nur der Ball nach vorne oder hinten, während die Teilnehmer sich nach links oder rechts mit ihren "Stangenpartnern" bewegen können. Die richtige Koordination ist dabei entscheidend!

Allgemeine Informationen:

  1. Der Platzbedarf für den Lebendkicker beträgt 6m x 12m auf einer möglichst ebenen Fläche.
  2. Die Aufbauzeit mit 4 Personen beträgt ca. 30 – 40 Minuten.
  3. Sie benötigen einen 220V Stromanschluss.
  4. Es spielen Mannschaften zu je 6 Personen gegeneinander.

Die Kosten für die Nutzung des Lebendkickers betragen für:

• Mitgliedsjugendverbände und -vereine des KJR Bayreuth
• Jugendverbände, -vereine, -gruppen, -treffs aus dem Landkreis Bayreuth
170 Euro (Netto pro WE/3Tage)

• Jugendverbände, -vereine, -gruppen und -treffs außerhalb des Landkreises Bayreuth
• Schulen und Kindergärten aus der Region Bayreuth
• Gruppen und Vereine aus dem Landkreis Bayreuth, die nicht in der Jugendarbeit tätig sind
• Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis Bayreuth
• andere Jugendringe
220 Euro (Netto pro WE/3Tage)

• Gruppen und Vereine außerhalb des Landkreises Bayreuth, die nicht in der Jugendarbeit tätig sind
• Schulen und Kindergärten außerhalb der Region Bayreuth
• Städte, Märkte und Gemeinden außerhalb des Landkreises Bayreuth
280 Euro (Netto pro WE/3Tage)

Ausleihbedingungen:

  1. Der Lebendkicker ist durch geeignete Personen ständig zu beaufsichtigen und das Gebläse während des Betriebs regelmäßig zu überprüfen.
  2. Der KJR übernimmt keinerlei Haftung für Personen- oder Sachschäden, die aus dem An- und Abtransport, dem Auf- und Abbau sowie dem Betrieb des Lebendkickers entstehen.
  3. Die Montage der einzelnen Bauelemente ist entsprechend der ausgehändigten Aufbauanleitung durchzuführen.
  4. Werden Schäden vor Inbetriebnahme des Lebendkickers festgestellt, die auf eine Verursachung durch den Vornutzer zurückzuführen sind, müssen diese umgehend telefonisch gemeldet werden.
  5. Entstandene Schäden sind bei der Rückgabe umgehend zu melden. Alle am Lebendkicker, dem Gebläse oder dem Anhänger entstandenen Schäden gehen zu Lasten des Entleihers. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer entsprechenden Versicherung.
  6. Bei einer Absage, auch aus Witterungsgründen, innerhalb von 4 Wochen vor dem vereinbarten Ausleihtermin, sind die Ausleihgebühren in voller Höhe zu entrichten.
  7. Der Lebendkicker ist auf trockenen und weichen Untergrund aufzustellen, auf befestigtem Untergrund ist die mitgelieferte Unterlage zu verwenden. Bei Regen darf der Lebendkicker nicht aufgestellt werden bzw. muss sofort abgebaut und trocken gelagert werden.
  8. Der Lebendkicker darf nur in einem absolut trockenen Zustand zusammengelegt und zurückgebracht werden.
  9. Während des Aufbaus und des Betriebes ist darauf zu achten, dass in der Nähe des Kickers nicht geraucht wird.
  10. Verbände, Vereine Kommunen und Institutionen aus dem Landkreis Bayreuth können den Lebendkicker ab dem 01. Oktober buchen, alle anderen Ausleiher frühestens 3 Monate vor dem Ausleihtermin.

Achtung!

Zum Transport des Lebendkickers ist ein Auto mit Anhängerkupplung und einer Stützlast von 100kg erforderlich! (zulässiges Gesamtgewicht des Hängers 1300kg)

Rückfragen:

KJR-Geschäftsstelle
Telefon: 0921 / 728 - 198

Fam. Herrmannsdörfer
Telefon 09209 / 358 oder Mobil 0151 / 28992030

Reservierung

Zum Reservieren wendet Euch bitte an den:

Kreisjugendring Bayreuth
Markgrafenallee 5
95448 Bayreuth

Telefon: 0921 / 728 - 198
Fax: 0921 / 728 - 88 - 198
E-Mail: kreisjugendring [at] lra-bt.bayern.de

Hier der Link zum Anschauen, wie der Lebendkicker aufgebaut wird: https://www.youtube.com/watch?v=8nJjWbv-epc